Franziska Jubert
Fotos für jeden Anlass
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Geltungsbereich
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1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge und Leistungen. Sie gelten für alle Schaffensphasen und insbesondere auch für die digital generierten Bilder.
2) Sie gelten als vereinbart mit der mündlichen oder schriftlichen Erteilung eines Auftrages bzw. Offerte eines Kunden an die Fotografin.
3) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge oder Leistungen der Fotografin.
Rechte + Pflichten des Kunden, Leistungen der Fotografin
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4) Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz im Ermessen der Fotografin überlassen. Kundenwünsche können mündlich angebracht werden, jedoch entscheidet schlussendlich die Fotografin über deren mögliche Ausführung.
5) Fotoausrüstung, Materialien und sonstige zur Ausübung der fotografischen Arbeit werden durch die Fotografin gestellt. Wenn nötig, kann die Fotografin Hilfspersonal (z.B. Assistenten, Visagistin, etc.) nach eigener Wahl einsetzen.
6) Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte, Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
7) Analog und digital erstellte/hergestellte Bilder (in jeglichem Datei-Format wie z.B RAW, JPEG usw.) bleiben im Eigentum der Fotografin. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
8) Der Kunde hat das ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.
9) Reklamationen welche Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 10 Tagen nach Empfang mittels schriftlicher Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
10) Es ist nicht Aufgabe der Fotografin, allenfalls nötige Zustimmungen (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
11) Die Fotografin darf den Kunden in jeder Form als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form (z.B Internet)
12) Kommt der Kunde der Verpflichtung (gem. Ziff.6) nicht nach oder Verschiebt er einen vereinbarten Termin für Fotoaufnahmen weniger als zwei Tage vor der vereinbarten Datum haftet der Kunde auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten bzw. allfälliger Drittkosten. Zudem hat die Fotografin Anspruch auf eine Entschädigung von 30 % des vereinbarten Honorars. Ausnahmen bilden unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Todesfall, Notfälle, Unfälle usw. Solche Ereignisse müssen mit Dokumenten z.B. Artzeugnis usw. belegt werden.
13) Der Kunde hat bei der Verwendung jeglichen Bildmaterials mit Dritten in geeigneter Form die Fotografin als Inhaberin des Urheberrechts zu erwähnen z.B. mit dem Zeichen © und Name der Fotografin. Vorgängig ist die Zustimmung der Fotografin einzuholen.
14) Der Kunde anerkennt, dass es sich beim von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne der URG (Bundesgesetzt über das Urheberrecht vom 9.10.1992) handelt.
Nutzungsrechte
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15) Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit der Fotografin getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
16) Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger schriftlicher Abmachung an Dritte lizenzieren. Ein erzieltes Honorar dafür fällt der Fotografin zu. Der Kunde erteilt mit der mündlichen oder schriftlichen Beauftragung einer Offerte bzw. eines Auftrages an die Fotografin das uneingeschränkte Nutzungsrecht der Fotografin an jeglichem von ihr erstellten Bildmaterial. Möchte der Kunde seine Zustimmung für das Nutzungsrecht der Fotografin verweigern muss der Kunde dies innerhalb einer 30 tägigen Frist ab Datum der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung begründet und in schriftlicher, eingeschriebener Form der Fotografin mitteilen.
17) Jegliche digitale Abänderung oder in anderer Form durchgeführte Veränderung an erstelltem Bildmaterial benötigen die vorgängige Zustimmung der Fotografin. Das Bildmaterial darf auch nicht nachgestellt fotografiert werden.
18) Die Fotografin darf kein Bildmaterial welches Personen in irgendeiner Weise diffamierend darstellt veröffentlichen.
Haftung
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19) Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für Mängelhaftung.
20) Bei Ansprüchen von Dritter gegen die Fotografin, die (gem. Ziff. 10) dem Kunden ihre Einwilligung in welcher Form auch immer (stillschweigend, mündlich oder schriftlich) zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
21) Jegliches Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Betextetes Bildmaterial muss durch die Fotografin vom Inhalt her mit dem Kunden besprochen sein und durch den Kunden inhaltlich korrekt verfasst werden (wahrheitsgetreu).
Honorar
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22) Das vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern die Fotografin mehrwertsteuerpflichtig ist) grundsätzlich 30 Tage nach Datum Versand der Rechnung spätestens fällig.
23) Bei sehr aufwendigen bzw. langwierigen Aufträgen (z.B. mehrere Termine für Aufnahmen) behält sich die Fotografin das Recht vor eine Anzahlung/Akontozahlung in Rechnung zu stellen.
24) Weitergehende Auslagen welche für die Erfüllung eines Auftrages notwendig sind wie z.B. Honorare für Hilfspersonal, Modelle oder Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Porto, Verpackung, Aufnahmeorte, Requisiten, Reisekosten sowie Fahrspesen, etc. werden separat in Rechnung gestellt.
25) Nachträgliche Bildbearbeitung (digitale Bildproduktion, Farb- und Tonanpassungen, Retuschen etc.) sind aufwendiger und werden gesondert in Rechnung gestellt.
26) Das Honorar (gem. Ziff. 22) ist immer in voller Höhe zu zahlen auch wenn der Kunden das gelieferte Bildmaterial nicht mehr benötige.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
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27) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz der Fotografin, auch bei Lieferung ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Malters Oktober 2013
© Franziska Jubert